100 Tage Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft

Am 28. Oktober 2021 fand die erste Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft statt. Dank der Verabschiedung eines politischen Forderungsmemorandums und der Wahl politischer Vertreter konnten erste Fortschritte und Erfolge erreicht werden. Dies bestätigt ein Rückblick auf die politischen Aktivitäten der vergangenen Monate sowie ein Ausblick auf zukünftige Forderungen.

Seit der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft am 28. Oktober 2021 setzt sich der Rat der Vertreter für die Zukunftssicherung der Branche ein. Die elf Gewählten sind aktive Branchenakteure aus Eventgastronomie, Eventmanagement, Musik- und Medienmanagement, Projektmanagement, Veranstaltungstechnik und Fachverlagswesen. Bereits ihre erste Pressekonferenz Mitte November verlief erfolgreich. Die namhaften Tageszeitungen und Medien veröffentlichten die Schlüsselforderungen des Wirtschaftszweigs. Publiziert wurden insgesamt über 200 Beiträge.

Hilfen für die Dauer der Pandemie

Um die Weiterführung von Kurzarbeit, Überbrückungs- und Neustarthilfe – alles Teile des Forderungsmemorandums mit über 30 Positionen – zu erreichen, finden seither regelmäßige Telefonkonferenzen mit Regierungsvertretern auf Landes- und Bundesebene statt. Bisher sind mehr als 20 solcher Telefonkonferenzen und 100 Telefonate geführt, 100 offizielle E-Mails, 50 Briefe und 50 SMS versendet worden. Ebenfalls wird auf den extrem bedrohlichen Fachkräfteschwund aufmerksam gemacht.

So konnte die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft bei über 100 Abgeordneten und Regierungsvertretern die Nöte des Wirtschaftszweigs persönlich bekanntmachen. Ein weiterer Schwerpunkt der Bundeskonferenz liegt darin, die Branche mit ihren über 200 Initiativen und Verbänden zu einen und intern die Gemeinsamkeiten aufzuzeigen und zu stärken. Hierzu werden zahlreiche Gespräche mit Branchenmitgliedern und Verbandsvorständen geführt.

Künftige Forderungen und Ziele

Noch immer wird ein Ausfallfond für wirtschaftsbezogene Veranstaltungen benötigt. Alle Wirtschaftshilfen – Kurzarbeit, Überbrückungsprogramme und Neustarthilfe – müssen zudem dringend bis sechs Monate über das Ende aller Corona-Beschränkungen hinaus fortgeführt werden. Damit die Branche nach dem Ende der Pandemie wieder Fahrt aufnehmen kann, wird ebenfalls ein Investitionsprogramm gefordert. Dieses muss der Gewinnung alter und neuer Mitarbeiter sowie Soloselbständiger dienen. Weiterhin ist auch ein Regierungsbeauftragter für die Veranstaltungswirtschaft zu benennen, um die Sonderrolle der Branche in der Pandemie und die spezifischen Hilfsanforderungen des sechstgrößten Wirtschaftszweigs angemessen berücksichtigen zu können.

Foto: Business photo created by jannoon028 – www.freepik.com

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Quelle: Messe & Event Magazin

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